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Stichwort English Beschreibung
Baubetreuungsvertrag (wirtschaftliche Baubetreuung) construction management agreement Im Baubetreuungsvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Bauherrn und Baubetreuer geregelt. Der Baubetreuer ist quasi Stellvertreter des Bauherrn bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen. Er handelt im Namen und auf Rechnung des Bauherrn. Seiner Rechtsnatur nach ist der Baubetreuungsvertrag, der sich auf die wirtschaftliche Baubetreuung beschränkt, ein Geschäftsbesorgungsvertrag auf Basis eines Dienstvertrags. Übernimmt der Baubetreuer zusätzlich die technische Betreuung, ist er also "Vollbetreuer", schuldet er eine mängelfreie Herstellung des Bauwerks, erhält also werkvertragliche Pflichten.

Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die wirtschaftliche Baubetreuung ist die genaue Bestimmung der Baumaßnahme: Pläne, beabsichtigte Nutzung, Baubeschreibung, bauplanungsrechtliche Vorgaben. Geregelt werden u.a.
  • der Leistungskatalog, der in den Leistungsbereich des wirtschaftlichen Baubetreuers fällt
  • die Führung eines Treuhandkontos
  • die Vergütung, die der Baubetreuer erhält (meist ein Prozentsatz der Baukosten)
  • die Fälligkeit der Vergütung
  • die Haftung des Baubetreuers
  • die Kündigungsmöglichkeiten des Baubetreuungsvertrages
  • Vollmachten, die der Baubetreuer benötigt
  • Regelungen zur Bauabnahme
  • Schriftformerfordernis für weitere Absprachen
  • Erfüllungsort/Gerichtstand
Wird ein Festpreis oder ein Höchstpreis vereinbart, übernimmt der Baubetreuer einen Teil des Bauherrnrisikos. Zu den Nebenpflichten des Baubetreuers zählt, dass er Rabatte und Skonti zugunsten des Bauherrn bei Bezahlung von Rechnungen in Anspruch nimmt, sonst haftet er für den Skonto-/Rabattbetrag gegenüber dem Bauherrn.